Impressum - Jagdpachtverwaltung

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Betreiber dieser Internetseiten ist die:

Gesellschaft für Informationssysteme mbH
Weißenfelser Straße 20
04229 Leipzig

Tel: 0341/4796161
Fax: 0341/4796179
E-Mail: kontakt@gis.gmbh

StNr: 232/109/01825
USt-IdNr: DE246098671
Registergericht: Leipzig HRB 22148

Geschäftsführer: Dipl. Ing. Christian Böttger
Webmaster: Dipl. Ing. Christian Böttger


1. Haftungsausschluss/ Disclaimer

Die Verfasser dieser Seite tragen keinerlei Verantwortung für die Art, in der die hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden. Die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Autoren, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

2. Urheberrecht:

Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die einzelnen Beiträge sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt; weitere Hinweise können ggf. dort nachgelesen werden.

Sicherheitshinweis für das Versenden von E-Mail:

Es sollten in Anbetracht der bekannten Risiken keine sensiblen Informationen per unverschlüsselter E-Mail versandt werden.


3. Lizenz für Kartendarstellungen:
Lizenz für Geodaten: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Thüringen, Erfurt Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) DOP20, ALKIS-NAS, TOPO, Luftbilder

4. Informationen nach §§ 312b ff BGB
Gem. §§ 312b ff. BGB i.V.m § 1 Informationspflichtenverordnung möchten wir Sie über die nachfolgenden Grundlagen des zu schließenden Fernabsatzvertrages unterrichten:

4.1. als Unternehmer gilt:

   Gesellschaft für Informatiuonssysteme mbH
   Tel. (Fax) +49 341 47961-61 (-79)
   E-mail: kontakt(at)gis-software.de
   Weißenfelser Straße 20
   04229 Leipzig

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Leipzig.

4.2. Vertragsabschluss
Die im Rahmen dieses Internetauftritts vorgenommenen Bestellungen sind rechtlich verbindlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die GIS GmbH per Mail oder Brief oder der Lieferung der bestellten Ware. Die Mail zur Eingangsbestätigung der Bestellung gilt hierbei NICHT als Bestätigung für den Kaufvertragsabschluss. Eingehende Bestellungen werden nur von Unternehmen und Körperschaften akzeptiert. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, erfolgt generell nicht über unsere Internetplattform.

4.3 . Widerrufs- und Rückgaberecht
Kunden können alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, bei Software nur solange die Freischaltung der Lizenz nicht erfolgt ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie uns Ihren Rückgabewunsch innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt per Telefon, Telefax, Briefsendung oder E-Mail mitteilen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung zu laufen. Das Rückgabeverlangen sowie die Rücksendung richten Sie bitte an: Christian Böttger, Weißenfelser Straße 20, 04229 Leipzig; E-Mail: boettger(at)gis-gbr.de, Telefon: 0341/4796161, Telefax: 0341/4796179.

Belehrung über Rückgabefolgen: Im Falle einer berechtigten Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bitte frankieren Sie die Sendung ausreichend.

Die Retouren-Ware ist vollständig (inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung etc.) in der Originalverpackung zu verstauen und diese in einer Umverpackung an uns zurückzusenden. Hierbei ist zu beachten, daß die Originalverpackung soweit wie möglich unversehrt bleibt. Unfreie Rücksendungen können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist Software, welche vom Käufer entsiegelt wurde. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Das Rückgaberecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts.

5. Lizenzbedingungen der Software allgemeine Haftung

5.1. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Erwerb eines nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen Rechtes, das Softwareprogramm Jagdpachtverwaltung, mitsamt der dazugehörigen Programmmodule und Dokumentationen (zusammen im folgenden "Lizenzmaterial") zu nutzen.
(2) Zum Lizenzmaterial gehören auch Neuauflagen oder Ergänzungen des Lizenzmaterials, welches die GIS dem Lizenznehmer während der Dauer des Vertrages gegen Entgelt oder im Rahmen der Gewährleistung überlässt.
(3) Die Nutzungsrechte werden für eine Jagdgenossenschaft erteilt. Die Installation und Nutzung kann auf mehreren Computern erfolgen. Für die Nutzung der Software für mehrere rechtlich selbständige Jagdgenossenschaften auf einem Computer in getrennten Mandantendatenbeständen ist die Erteilung eines gesonderten Nutzungsrechtes (Mandantenmodul) erforderlich.

5.2. Urheberrecht und Lizenzvergabe
(1) Die GIS hat das ausschließlich Urheberrecht und das Lizenzvergaberecht an dem Lizenzmaterial.
(2) Die GIS bietet das Lizenzmaterial dem Lizenznehmer zur Nutzung nach den Regeln dieses Lizenzvertrages an.
(3) Der Lizenznehmer nimmt das Angebot an.
(4) Das Nutzungsrecht wird erst wirksam durch den Zahlungseingang der vollständigen Lizenzgebühr beim Empfänger, es sei denn das Lizenzmaterial  wird ausdrücklich kostenfrei überlassen.

5.3.  Nutzungsumfang
(1) Der Lizenznehmer ist zur Nutzung des Lizenzmateriales für eigene Zwecke berechtigt.
(2) Der Lizenznehmer ist nicht zur Vervielfältigung des Lizenzmateriales zur eigenen Verwendung - außer in Verbindung mit der Installation oder einer Datensicherung - und/oder zur Weitergabe an Dritte berechtigt. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Lizenznehmers, dritten Personen den Zugriff auf das Lizenzmaterial nicht zu gewähren. Dies betrifft insbesondere die sichere Verwahrung der Installationsdisketten, den Zugang zum PC, auf welchem das Lizenzmaterial genutzt wird sowie die zuverlässige Löschung des Lizenzmaterials beim Verkauf oder der Weitergabe von maschinenlesbaren Datenträgern.
(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Urheberschutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, unverändert zu lassen.
(4) Eine Weitergabe oder Abtretung der Rechte dieses Vertrages an Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen ist – unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges – eine Vertragsstrafe von Euro 10.000,00 verwirkt, maximal jedoch Euro 500.000,00 .

5.4. Lieferung und Lizenzgebühr
(1) Die Auslieferung und Übergabe des Lizenzmateriales an den Lizenznehmer erfolgt durch die GIS oder durch von Ihr beauftragte Personen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Lizenznehmer.
(2) Die GIS wird dem Lizenznehmer Überarbeitungen des Lizenzmateriales z.B. zur Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder an die technische Entwicklung zur Nutzung zur anbieten. Durch die vorstehende Bestimmung wird kein Anspruch des Lizenznehmers auf die Lieferung neuer Programmversionen oder die Abänderung einzelner Funktionen begründet.
(3) Sollte das Vertragsverhältnis, aus welchen Gründen auch immer, enden, ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Lizenzmaterial an die GIS vollständig zurückzugeben. Eine Erstattung von Lizenzgebühren ist ausgeschlossen.
(4) Der Lizenznehmer zahlt an die GIS oder an einen von ihr beauftragten Dritten als Gegenleistung für die Nutzungsrechte die in Rechnung gestellte Lizenzgebühr.

5.5. Gewährleistung
(1) Das Lizenzmaterial wurde von der GIS mit größter Sorgfalt erstellt und nach dem Stand der Technik auf Korrektheit überprüft. Für die Qualität, Leistungsfähigkeit sowie Marktgängigkeit des Produkts zu einem bestimmten Zweck, der von dem durch die Produktbeschreibung abgedeckten Leistungsumfang abweicht, übernimmt die GIS weder ausdrücklich noch implizit die Gewähr oder Verantwortung.
(2) Die GIS übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer über einen Zeitraum von 6nach Lieferung eine Gewährleistung für beschädigte oder unlesbare Datenträger und  Softwarefehler, welche den Leistungsumfang der Produktbeschreibung wesentlich beeinträchtigen.
Die Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen für:
- Fehler, welche sich durch die Anwendung oder Installation anderer Software ergeben;
- die Funktionsfähigkeit des Lizenzmateriales unter Benutzung anderer Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, als in der Produktbeschreibung angegeben;
- die Funktionsfähigkeit der Software auf PC-Systemen, welche nach Abschluß dieses Vertrages hergestellt wurden oder nicht den, in der Produktbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen an Hardwaresysteme entsprechen;
- der vom Lizenzmaterial gebotene Leistungsumfang nicht den individuellen Anforderungen oder betriebsindividuellen Besonderheiten des Anwendungsgebietes des Lizenznehmers entsprechen.
(3) Die Gewährleistungsverpflichtung bedarf der Fehleranzeige durch den Lizenznehmer gegenüber der GIS. Die GIS wird innerhalb einer dem Fehlerumfang angemessenen Frist einen Ersatz des fehlerhaften Programmteils auf einem Datenträger dem Lizenznehmer zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Ersatz des gesamten Lizenzmateriales besteht nicht. Erfüllungsort für alle Gewährleistungsansprüche ist Eisenberg/Thüringen. Gelingt es der GIS nicht, die Gewährleistungspflicht zu erfüllen, kann der Lizenznehmer eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen.
(4) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie die vorstehenden Verpflichtungen  werden für ein kostenlos überlassenes Lizenzmaterial z.B. "Verbandslizenzen" grundsätzlich ausgeschlossen.

5.6. Haftungsbeschränkungen
(4) Der Lizenznehmer trägt gemäß den Regeln dieses Lizenzvertrages alleine das Risiko für Gefahren und Qualitätseinbußen, die sich bei Einsatz des Lizenzmateriales eventuell ergeben. Das gilt insbesondere für die Berechnung und Überweisung der Pachtentgelte und die Erstellung des Jagdkatasters.
(5) Für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus dem Gebrauch des Lizenzmateriales ergeben, sowie für beiläufige Schäden oder Folgeschäden ist die GIS nur im Falle des Vorsatzes verantwortlich zu machen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Hardware oder Software oder Daten infolge direkter oder indirekter Fehler oder Zerstörungen, sowie für Kosten, die im Zusammenhang mit dem gelieferten Lizenzmaterial entstehen, sind alle Haftungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen.


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